
Förderprogramm Digiboost RLP
Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Leistungsprozessen. Hierbei soll auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen, sowie die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen gefördert werden. Förderfähig sind in diesem Zusammenhang umfassende Digitalisierungsvorhaben, die durch einen Auftragnehmer durchgeführt werden. Der Auftrag umfasst die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Leistungsprozesse. Berücksichtigt werden Vorhaben ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 4.000,00 EUR, die bis spätestens 15 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt und beendet werden.
Der DigiBoost-Zuschuss wird online beantragt, den entsprechenden Link finden Sie hier.

Förderprogramm Digital Jetzt
Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei:
– Investitionen in digitale Technologien sowie
– Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
Was kann gefördert werden? KMU können im Rahmen zweier Module Zuschüsse beantragen.
Modul 1: Die Investition in digitale Technologien, also die Anschaffung von neuer Hard- und Software. Diese Investitionen sollten die interne und externe Vernetzung Ihres Unternehmens Fördern wie bspw. datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Modul 2: Die Investition in die Qualifizierung der Arbeitskräfte zielt darauf ab, das für eine nachhaltige Digitalisierung Ihres Unternehmens notwendige Know-how direkt in Ihrem Unternehmen aufzubauen. Das sind z. B. Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, im Bereich der Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz oder zu digitalen Basiskompetenzen.
Wer kann gefördert werden? KMU aus Mittelstand und Handwerk die folgende Kriterien erfüllen:
– 3 – 499 MitarbeiterInnen
– Niederlassung in der BRD
– Vorlage eines Digitalisierungsplans
Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der MitarbeiterInnen und dem Zeitpunkt der Antrags-Einreichung ab. Wer seinen Antrag bis zum 30. Juni 2021 einreicht, kann folgende Zuschüsse erhalten:
– Bis 50 MitarbeiterInnen: 50 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
– Bis 250 MitarbeiterInnen: 45 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
– Bis 499 MitarbeiterInnen: 40 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
Bonusprozentpunkte und damit eine erhöhte Förderquote erhalten:
– KMU aus strukturschwachen Regionen (+10 Prozentpunkte)
– Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit /Datenschutz (+5 Prozentpunkte)
– Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle (+5 Prozentpunkte) erschließen.
Wenn KMU alle genannten Punkte erfüllen, steigt die Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte. Somit können Unternehmen bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.
Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 EUR. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000,00 EUR pro Antragsteller.
Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 EUR im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2.
Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.
Hier gehts zum Förderprogramm Digital Jetzt.

Förderprogramm Go Digital
Wer kann gefördert werden? Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirt- schaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unter- nehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
– weniger als 100 Mitarbeiter
– Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
– Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
– Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Wie hoch ist die Förderung? Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
Was kann gefördert werden? Die Erschließung neuer Kunden und Märkte durch digitale Medien und Strategien, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie die Sicherheit der hierzu erforderlichen IT-Systeme und -Infrastrukturen sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Daher unterstützt go-digital zielgerichtet in diesen drei Bereichen:
Digitalisierte Geschäftsprozesse
Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, z. B. Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme.
Ziel: Geschäftsprozesse im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.
Digitale Markterschließung
Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz (mit Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing).
Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen.
IT-Sicherheit
Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender/ge- planter IKT-Infrastruktur, Initiierung/Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme.
Ziel: Vermeidung von Schäden/Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität.
Die Module können miteinander kombiniert werden, dabei nimmt die IT-Sicherheit einen sehr hohen Stellenwert ein. Jede Beratungsleistung muss daher eine Pflichtberatung zur IT-Sicherheit beinhalten.
Zum Förderprogramm Go Digital.

Förderprogramm BITT Innovation und Technologie
Was kann gefördert werden?
– Technologieorientierte Beratungen durch freie Beraterinnen und Berater/Beratungsunternehmen oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
– Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems
– Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems
– Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben
– Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen
Wer kann gefördert werden? Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition (KMU) mit in Rheinland-Pfalz.
Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung erfolgt durch die Vergabe einer Zuwendung zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal 400 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren.
Bei der Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen werden maximal 250 Euro als Zuschuss gewährt. Hierbei können bis zu 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Steuerjahren gefördert werden.
Hier gehts zum Förderprogramm BITT Innovation und Technologie.

Innovationskredit RLP
Kredit 25.0000 bis 2 Mio. Euro, Laufzeit 3-10 Jahre, 70% Haftungsfreistellung
Unternehmen in Rheinland-Pfalz mit bis zu 500 Mitarbeitern, die ein besonderes Innovationsvorhaben verfolgen, können einen Kredit von 25.0000 bis 2 Mio. Euro über 3-10 Jahre mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit beantragen. Dabei muss das antragstellende Unternehmen mindestens eines der Innovationskriterien des Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) erfüllen.
Wer wird gefördert? Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Small-MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv waren, bzw. mindestens über aussagefähige Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Leitlinie können nicht gefördert werden.
Hier geht es zum Innovationskredit Rheinland Pfalz.

Innovationsgutschein (FUE-Auftrag)
Mit dem Fördermodul Innovationsgutschein (FuE-Auftrag) aus dem Einzelbetrieblichen Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz (InnoTop) können Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen beauftragen, Entwicklungsleistungen für eigene Vorhaben zu erbringen. Für einen FuE-Auftrag kann von einem Unternehmen eine Zuwendung bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Mit dem Innovationsgutschein (FuE-Auftrag) sollen kleine und mittlere Unternehmen angeregt werden, im Rahmen von eigenen Vorhaben mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zu kooperieren. Als externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten Hochschulen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen, sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsleistungen. Externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen müssen übrigens nicht in Rheinland-Pfalz ansässig sein.
Das Förderprogramm Innovationsgutschein (FuE-Auftrag) steht für ein schlankes Antragsverfahren und eine schnelle Förderentscheidung.
Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz, die nach der aktuellen KMU-Definition u. a. weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro erreichen.
Was wird gefördert? Gefördert werden Vorhaben, die beim Antragsteller zu neuen Produkten und/oder Verfahren und/oder Dienstleistungen führen. Für einen FuE-Auftrag können maximal 40.000 EUR Ausgaben berücksichtigt werden, wenn dem Antragsteller die personelle und sächliche Grundausstattung fehlen. Möglich ist auch die Förderung von Kooperationsvorhaben mit mehreren Partnerunternehmen (Kumulierung von Innovationsgutscheinen). Hierbei ist von jedem der beteiligten Unternehmen ein eigener Antrag auf den Innovationsgutschein (FuE-Auftrag) zu stellen. Ein Unternehmen übernimmt im Rahmen eines Kooperationsvorhabens die Federführung.
Hier geht es zum Innovationsgutschein für FUE-Aufträge.

Innovationsförderung Innotop
Mit dem Förderprogramm InnoTop besteht die Möglichkeit, für Forschung und Entwicklung nicht zurückzahlbare Zuwendungen zu beantragen. Förderfähig ist die Durchführung von FuE-Vorhaben im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die den Stand der Technik in der Europäischen Union fortschreiben und deren Realisierung mit erheblichen Risiken verbunden sind. Die FuE-Tätigkeiten müssen den Kategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung zugeordnet werden können. Die erwarteten Ergebnisse nach Abschluss eines FuE-Vorhabens müssen darüber hinaus erkennen lassen, dass für das antragstellende Unternehmen mittelfristig eine wirtschaftliche Verwertung der Entwicklungsergebnisse möglich erscheint. Das Förderprogramm InnoTop ist in Fördermodule mit jeweils eigenständigen Antragsvarianten für Durchführbarkeitsstudie und FuE-Vorhaben unterteilt. Damit kann ein innovativer Entwicklungsprozess von ersten Überlegungen bis zu seiner Verwirklichung unterstützt werden.
Wer kann gefördert werden? Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz, die nach der aktuellen KMU-Definition u.a. weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro erreichen. Große Unternehmen können im Rahmen der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ebenfalls in die Förderung einbezogen werden, wenn das Vorhaben auch von großer Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz ist bzw. eine herausragende volkswirtschaftliche Wirkung für das Land erwarten lässt.
Was wird gefördert? Förderfähig sind die Ausgaben für die am FuE-Vorhaben beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gemeinausgaben, Materialausgaben für die Herstellung und Erprobung von Prototypen und Ausgaben für Fremdleistungen (z.B. externe Hilfestellungen durch Hochschulen oder andere Institute, spezielle Dienstleistungen; Sicherung der eigenen Schutzrechte etc.).
Hier geht es zur Innovationsförderung Innotop.

Designberatung und Designcheck
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt eine professionelle Designberatung im Rahmen des allgemeinen „Beratungsprogramm für den Mittelstand“ mit der Vergabe des sogenannten „verlorenen Zuschusses“. Sofern Ihr Unternehmen die Kriterien für das Mittelstands-Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz erfüllt, ist eine Förderung von 50 Prozent möglich. Im Einzelfall können innerhalb von drei Jahren bis zu 15 Beratungstage berücksichtigt werden.